Kurzzeitpflege

Zeitlicher Aufenthalt - Hilfe im Ausnahmefall

Die Kurzzeitpflege bietet einen zeitlich begrenzten Aufenthalt z.B. zur Erholung und Entlastung der Pflegenden („Urlaub von der Pflege“), zur Überbrückung von Zeiten, in denen ein pflegendes Familienmitglied (Urlaub, Krankheit, Operation usw.) verhindert ist.

Die Aufenthaltsdauer ist bis maximal 6 Wochen pro Jahr möglich und kann von Personen mit Pflegestufe 1 bis einschließlich Pflegestufe 7 in Anspruch genommen werden. Bitte melden Sie Ihren Bedarf zeitgerecht im Haus Ihrer Wahl.